Dieser Regelkatalog stellt eine praxisnahe Erläuterung und Veranschaulichung der Rahmenbedingungen des Partnerprogramms dar.
Keyword advertising:
- Bei der Werbung über Google AdWords, Yahoo! Search Marketing oder sonstige Keyword-Advertiser ist Folgendes zu beachten:
- Brand Bidding: Das Benutzen von rechtlich geschützten Keywords ist nicht zulässig.
- Ebenso wenig darf eine Domain der beworbenen Programme als Anzeige- oder Ziel-URL verwendet werden, wie z.B. www.UseNeXT.de oder www.Save.TV.
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Incentivierter Traffic:
- Incentivierter Traffic sind Anmeldungen, für die als Belohnung Geld- oder Sachprämien bzw. sonstige Serviceleistungen ausgelobt werden.
- Falls Sie incentivierten Traffic generieren oder dies planen, informieren Sie uns bitte im Vorhinein darüber.
- Auf incentivierten Traffic werden andere Provisionsmodelle als auf nicht incentivierten Traffic angewandt: Dabei kann die Provision ggf. ganz ausgesetzt werden. Bei Betrug oder Betrugsversuch kann Strafanzeige gestellt werden.
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Werbemittel:
- Es dürfen nur die offiziellen Werbemittel des Partnerprogramms, die unter „Werbemittel“ abrufbar sind, verwendet werden.
- Falls Sie incentivierten Traffic generieren oder dies planen, informieren Sie uns bitte im Vorhinein darüber.
- Die Verwendung von Werbemitteln außerhalb der genehmigten Nutzung im Rahmen des Partnerprogramms ist nicht zulässig.
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Cookie Dropping:
- Unter diesem Begriff wird das Aufrufen eines Werbemittels in einem nicht sichtbaren Bereich einer Seite verstanden. Dabei werden ein oder mehrere Tracking-Cookies gesetzt, ohne dass es zu einem tatsächlichen Sichtkontakt mit dem Werbemittel oder Klick kommt.
- Cookie Dropping / Cookie Spreading / Cookie Spamming / Cookie Stuffing o.ä. sind unzulässig und verstoßen gegen Ziffer 12.1 der AGB.
- Außerdem ist es nicht zulässig, einen Direktlink ohne tatsächliche Werbeleistung aufzurufen.
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Weitervergütung von Provisionen über öffentliche Affiliate-Programme
- Die Weitervergütung von Provisionen über öffentliche Affiliate-Programme ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Freigabe durch einen TwinPlan-Mitarbeiter.
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